Nord-Stream-Attentäter: Befinden wir uns nun im Krieg mit der Ukraine?
Immerhin, die ARD-Tagesschau hat ihre Meldung zu dem Haftbefehl wegen der Sprengung von Nord Stream unter der richtigen Überschrift einsortiert: Krieg gegen die Ukraine. Auch wenn zu vermuten ist, dass sich der verantwortliche Redakteur nicht der Tatsache bewusst war, dass er damit die Überschrift zweideutig macht.
Aber ignorieren wir einmal alle Punkte, die die ganze "Andromeda"-Geschichte fragwürdig machen, und übergehen die Tatsache, dass gegen den Hauptverdächtigen, die Regierung der Vereinigten Staaten, nie ermittelt wurde, und tun so, als wäre der ganze Anschlag so abgelaufen, wie die Generalbundesanwaltschaft annimmt.
Da gibt es dann einiges, dem selbst die Süddeutsche nicht auszuweichen vermag: So wird auf Hinweisgeber aus dem niederländischen Militärgeheimdienst verwiesen, die bereits drei Monate vor dem Anschlag von einer solchen Möglichkeit gesprochen hätten.
"Laut der Quelle soll der ukrainische General Waleri Saluschni damals in den Plan eingeweiht gewesen sein, dem auch das 73. Marine-Spezialoperationszentrum unterstellt ist – eine Einheit, deren Aufgabe unter anderem Sabotage ist."
Selenskij aber habe, ganz der Führer, selbstverständlich nichts davon gewusst. Dann kommt die spannende Passage in diesem Bericht:
"Sollte sich bei den weiteren Ermittlungen aber herausstellen, dass führende Köpfe des Militärs oder des Geheimdienstes in Kiew an der Aktion beteiligt waren, dürfte auch die Bundesregierung in Erklärungsnot geraten: Könnte man ein Land weiter mit Milliarden-Militärhilfen unterstützen, das einem einen wichtigen Teil der eigenen Energie-Infrastruktur weggebombt hätte?"
Erklärungsnot? Das wäre etwas ganz Neues, dass man in der Reaktion auf eine derartige Handlung, einen derart enormen Terrorakt, erst abwartet, bis eventuelle Gerichtsverfahren abgeschlossen sind, nachdem man zuvor Jahre braucht, um der Täter überhaupt habhaft zu werden. Das wäre etwas historisch völlig neues, nie dagewesenes.
Wobei das Timing selbstverständlich wieder seltsam ist. Schließlich schreiben die Tagesschau-Journalisten:
"Noch im Juni sollen die deutschen Strafverfolger dann mit einem Europäischen Haftbefehl auf die polnischen Behörden zugegangen sein, in der Hoffnung, dass der Verdächtige festgenommen werden kann."
Sprich, der Haftbefehl selbst, der heute gemeldet wurde, ist bereits mindestens sechs Wochen alt, und dass die ganze Geschichte jetzt, Mitte August, veröffentlicht wird, wirkt eher als Bestandteil eines Versuchs, vor den drei Landtagswahlen im Osten kurz ein wenig Kreide zu fressen, um die Ergebnisse noch etwas aufzupolieren. Da muss man dann eben so tun, als hätte man doch irgendwie Bedenken, was die Ukraine angeht, um dann danach desto freudiger weiter den Krieg anzuheizen. Den gegen Russland, versteht sich.
Aber eines ist klar – auf keinen Fall werden die Schritte erfolgen, die nach dem Erlass eines solchen Haftbefehls eigentlich geboten wären, ganz zu schweigen von denen, die möglich wären. Dass eine derartige Handlung ein schwerwiegender Angriff gegen das gesamte Land ist, eine Kriegshandlung, wird nach wie vor völlig verleugnet. Auch wenn der Generalbundesanwalt der höchste zuständige Behördenvertreter ist, und die Tatsache, dass er einen solchen Schritt unternimmt, Konsequenzen haben müsste.
Wie gesagt, wir tun einmal so, als wäre es die Ukraine gewesen. Was wäre dann angebracht?
Als Erstes müsste die Bundesregierung öffentlich feststellen, dass die Ukraine einen kriegerischen Angriff gegen Deutschland durchgeführt hat. In der Folge wird die deutsche Botschaft in der Ukraine abgezogen und der ukrainische Botschafter aus Deutschland ausgewiesen. Die diplomatischen Beziehungen werden abgebrochen.
Nachdem sich Deutschland mit der Ukraine im Krieg befindet, werden selbstverständlich sämtliche Leistungen in dieser Richtung eingestellt. Kein Geld, keine Waffen. Infolge dieser Kriegshandlung wird zudem überprüft, inwieweit die Möglichkeit besteht, an die Ukraine gegebene Kredite sofort fällig zu stellen. Auch alle Handelsbeziehungen werden eingestellt.
Deutschland stellt einen Antrag auf Unterstützung durch die NATO nach Artikel 5. Immerhin handelt es sich um einen Angriff auf ein NATO-Mitglied durch ein Nichtmitglied. Sowohl an die NATO als auch an die EU ergeht die Aufforderung, daraus die Konsequenzen zu ziehen. In der EU wird die sofortige Beendigung der Unterstützung der Ukraine beantragt, und die Verhängung von Sanktionen.
Jetzt beginnt die Zone des Möglichen, obwohl einige Teile davon noch zum Erforderlichen sortiert werden könnten.
Da sich Deutschland mit der Ukraine im Krieg befindet, greift für sämtliche Ukrainer die Regelung des humanitären Völkerrechts. Das bedeutet: Das in Deutschland befindliche ukrainische Militärpersonal ist sofort zu internieren, weil es sich dabei um Soldaten eines Feindstaates handelt. Selbstverständlich sind sie human zu behandeln. Angehörige des ukrainischen Militärs, die sich der Internierung entziehen, und womöglich in Zivil durch Deutschland bewegen, unterliegen der in Kriegszeiten für Spione angemessenen Behandlung.
Ukrainische Organisationen, die in Verbindung mit der Kiewer Regierung stehen, müssen ihre Arbeit einstellen und mindestens alle Mitarbeiter werden darauf überprüft, ob sie im Dienst ukrainischer Geheimdienste stehen oder ihnen zuarbeiten.
Selbstverständlich ist anzunehmen, dass ein gewisser Teil der ukrainischen Flüchtlinge in Deutschland ebenfalls dem Feind zuarbeiten könnte – wie die Erfahrung in Russland zeigt, mehrfach nicht einmal freiwillig, sondern, weil durch Bedrohung von Angehörigen die Mitarbeit erpresst wurde. Um dieses Sicherheitsrisiko einzudämmen, kümmern sich mit sofortiger Wirkung alle öffentlichen Stellen, die bisher mit Russland beschäftigt waren, um die Ukrainer – in Gestalt einer Überwachung der Kommunikation in den sozialen Netzwerken, der Telefone usw.; schließlich geht es hier nicht um einen eingebildeten oder herbei gewünschten, sondern um einen richtigen Krieg.
Natürlich ergeht aber davor die Mitteilung, sie hätten die Möglichkeit, Deutschland in einem angemessenen Zeitraum – sagen wir einmal, zwei Wochen, zu verlassen. Eventuelle Kosten für diese Ausreise trägt nach Art. 35 der Genfer Konvention über den Schutz von Zivilpersonen die Ukraine. Angesichts der russischen Erfahrungen mit der ukrainischen Neigung zu Terroranschlägen (und der eigenen Erfahrung mit Nord Stream) wäre aber zu überlegen, ob nicht nach den Artikeln 41 und 42 ebendieser Konvention die Internierung der verbliebenen ukrainischen Zivilisten aus Sicherheitsgründen angebracht wäre.
Das KSK bekommt den Auftrag, Pläne zu erarbeiten, wie in der Ukraine sensible Objekte getroffen werden können, über die ein mit Nord Stream vergleichbarer Schaden zugefügt werden kann. Sollte ein Zugang aus westlicher Richtung nicht möglich sein (etwa wegen verweigerter Überfluggenehmigungen), wären entsprechende Verhandlungen mit Russland geboten, um eine Umsetzung zu ermöglichen.
Ja und nun die Nebenwirkung, die der deutschen Polit- und Medienelite am schwersten fallen dürfte: Sämtliche Propaganda für die Ukraine und vor allem, gegen Russland, wird eingestellt. Russland würde nämlich bei einem Kriegszustand mit der Ukraine sofort, von heute auf morgen, zu einem möglichen Verbündeten werden …
Selbstverständlich hieße das auch, dass auf einen Schlag sämtliche NGOs und Stiftungen, die bisher so massiv für die Ukraine geworben haben, zu Verdachtsfällen für den Verfassungsschutz werden, der vermutlich damit erst einmal genug zu tun haben dürfte. Dabei muss natürlich auch die gesamte Finanzierung besagter Organisationen auf den Prüfstand gestellt werden. Das betrifft beispielsweise auch den von der Bundesrepublik finanzierten German Marshall Fund, der in den USA ganze Rundreisen des ukrainischen Botschafters finanziert hat.
Ja, das wissen wir alle, dass das nicht geschehen wird. Die ganze Berliner Blase wird weiter so tun, als sei die Sprengung einer Pipeline von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung etwas, was unter Freunden mal so passieren kann; Schwamm drüber, macht nichts.
Allerdings – auch wenn es in Berlin niemand zugeben wird, einen derartigen Akt hinzunehmen, ohne einen Mucks von sich zu geben, hat Deutschland enorm viel Ansehen in der Welt gekostet. Selbst wenn das Außenministerium nicht mit einer Lachnummer namens Annalena Baerbock bestückt wäre, wäre das der Fall (vielleicht ist das ja ihre wahre Funktion, durch die Lächerlichkeit ihrer Person zu überdecken, wie lächerlich die Berliner Republik geworden ist). Wenn nun auch nach einem Haftbefehl durch den Generalstaatsanwalt, der eine bestimmte Richtung festlegt, aus der dieser Terrorakt erfolgt sein soll, nichts passiert, könnte man die Lücke im Bundeshaushalt schlicht durch die Schließung des Auswärtigen Amtes decken.
Das Absolute, für das Ansehen Deutschlands unverzichtbare Minimum wäre jedoch die sofortige Einstellung jeglicher Unterstützung für die Ukraine. Jeder Cent, der dafür ausgegeben wird, finanziert den eigenen Feind, sofern man davon ausgeht, dass die Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft irgendeine Bedeutung haben.
Nun, auch wenn die Berichte in der Süddeutschen Zeitung wie in der Zeit die Frage nach Konsequenzen andeuten, es wird sie nicht geben. Schließlich wurde zehn Jahre lang daran gearbeitet, die deutsche Politik auf Russland als Feind einzunorden. Und eine derart souveräne Handlung, wie auf Grundlage der Fakten geradezurücken, wer Freund und wer Feind ist, müsste diese Berliner Politik erst einmal mühsam lernen; das wird wohl eher nichts.
Der Generalbundesanwalt jedenfalls kann sich seelisch schon einmal auf eine Zukunft vorbereiten, in der er eine ähnlich lächerliche Figur ist wie die Außenministerin – selbst wenn man übergeht, dass niemand auf der ganzen Welt bei einer solchen Handlung wie der Sprengung von Nord Stream glaubt, dass da ein paar Privatpersonen ohne staatlichen Auftrag und staatliche Rückendeckung gehandelt haben.